Rechtsprechung
LG Dortmund, 08.07.2010 - 2 O 569/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Übergangsregelung in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse mit ihrem Verweis auf § 18 Abs. 2 BetrAVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 08.07.2010 - 2 O 569/03
- OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 103/10
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 80/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus LG Dortmund, 08.07.2010 - 2 O 569/03
Er hält die Systemumstellung für rechtswidrig und vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 2008, 1625 zur Systemumstellung der Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf die Systemumstellung bei der Beklagten nicht übertragbar sei.Sie rechtfertigt die Systemumstellung insgesamt und weist daraufhin, dass die Vorschriften der neuen Satzung der Beklagten denjenigen Vorschriften der neuen Satzung der VBL entsprechen, so dass sie die Entscheidung BGH VersR 2008, 1625 für übertragbar hält.
Entgegen der Auffassung des Klägers vertritt das erkennende Gericht die Meinung, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 2008, 1625 zur Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem Endgehalt bezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein von dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem in der VBLS auf die Systemumstellung in der Satzung der Beklagten übertragbar ist.
Deshalb finden die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Versicherungsrecht 2008, 1625 für die Systemumstellung in der Satzung der VBL aufgestellt hat, auch auf die Satzungen der kirchlichen Zusatzversorgungskassen Anwendung.